Your browser (Internet Explorer 7 or lower) is out of date. It has known security flaws and may not display all features of this and other websites. Learn how to update your browser.

X

Aufnahme und Kosten

Wer kann sich an die interdisziplinäre Frühförderung wenden?

An die Interdisziplinäre Frühförderung können sich alle Eltern wenden, deren Kinder während der ersten Lebensjahre Unterstützung und Hilfe brauchen,

  • weil sie zu früh geboren sind
  • weil sie sich anders entwickeln als Gleichaltrige
  • weil eine Behinderung vermutet wird oder bereits vorliegt
  • weil sie wegen ihrer Sprache oder Motorik auffallen
  • weil sie ein Verhalten zeigen, das man so nicht erwartet

Durch frühzeitige Förderung des Kindes können viele Entwicklungsstörungen abgemildert oder vermieden werden.

Nach Erstellung einer genauen Diagnostik wird ein Förder- und Behandlungsplan erarbeitet, aus dem hervorgeht, ob das Kind heilpädagogische Frühförderung in der Kombination mit, z. B. Ergotherapie, Physiotherapie, Sprachtherapie, Motopädie oder eine Kombination aus diesen Leistungen braucht.

Für privat versicherte Kinder steht dieses Angebot nur nach Einzelfallprüfung und Genehmigung durch den Versicherer und eventuell der Beihilfestelle zur Verfügung.

Was muss erfüllt sein um Leistungen der interdisziplinäre Frühförderung zu erhalten?

  • Die Förderung in einer interdisziplinären Frühförderung (IFF) ist für die Eltern kostenfrei.
  • Der behandelnde Kinder- oder Vertragsarzt muss einmalig eine Verordnung über Komplexleistungen im Rahmen der IFF ausstellen.
  • Der Förder- und Behandlungsplan wird erstellt und zur Genehmigung beim Sozialamt  des Kreises Viersen bzw. Stadt Krefeld vorgelegt.
  • Nach der Genehmigung, die in der Regel für ein Jahr gilt, kann mit der Förderung begonnen werden.
  • Gleichzeitig zur Förderung in der IFF dürfen keine weiteren Therapien außerhalb der IFF für das Kind verordnet werden.
  • Nach einem Jahr wird erneut entschieden, ob die Förderung fortgeführt, verändert oder beendet wird.