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Frauenbeauftragte

 

Mit dem 1. Januar 2017 wurden die Mitwirkungsrechte von Menschen mit Behinderung bundesweit in allen Werkstätten erweitert und verbessert. Neben dem im HPZ bereits seit 1999 existierenden Werkstattrat gibt es nun seit Januar 2018 das neue Amt der Frauenbeauftragten. Sie werden sich um Rechte, Gleichberechtigung und Probleme der HPZ’lerinnen kümmern.

Wir sind die neuen Frauenbeauftragten, Sarah Städter und Monique Brockmann. Wir setzen uns für euch ein und machen uns für eure Rechte stark. Dabei unterstützt uns auch unsere Vertrauensperson Christel Kleiner.

 

 

FÜR DIESE AUFGABEN SETZEN WIR UNS EIN

 

1. GLEICHSTELLUNG VON FRAUEN UND MÄNNERN

Frauen und Männer haben die gleichen Rechte in der Werkstatt, sie verdienen z. B. das gleiche Gehalt.

2. ARBEIT UND FAMILIE

Jede Frau sollte die Möglichkeit haben, Beruf und Familie zu vereinbaren. Das verlangt oft eine Anpassung der Arbeitszeit

an die familiäre Situation.

3. SCHUTZ VOR GEWALT

Frauen brauchen Schutz vor Belästigung und Gewalt auch am Arbeitsplatz, das schließt die körperliche, sexuelle und

seelische Gewalt ein.