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Unser Leitbild

 

Unser Auftrag ist die berufliche und soziale Eingliederung entwicklungsverzögerter, behinderter oder psychisch kranker Menschen. Ihre Würde zu achten und zu wahren ist uns allererste Verpflichtung. Wir respektieren sie als Persönlichkeiten mit eigenen Fähigkeiten und Bedürfnissen sowie ihrem Recht auf Mitwirkung und Selbstbestimmung. Die aktive Unterstützung des Inklusionsprozesses in der Gesellschaft ist für uns selbstverständlich.

Diese Personen - ihre Förderung, Betreuung und Pflege - sind Mittelpunkt unserer Arbeit. Es ist unsere Aufgabe, ihnen bei der Eingliederung in Gemeinschaft und Arbeit - innerhalb und außerhalb des HPZ - behilflich zu sein und Barrieren für Mitwirkung, Entwicklung und Teilhabe zu minimieren. Wir unterstützen ihre Entwicklung und ermöglichen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Die Zusammenarbeit mit Angehörigen und Betreuern ist uns dabei wichtig.

Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, erwarten wir von unseren Angestellten eine entsprechende fachliche und persönliche Qualifikation, Einfühlungsvermögen, Reflexionsfähigkeit sowie Lernbereitschaft. Betriebliche Fortbildung fördern wir durch bedarfsorientierte Angebote. Zur Besetzung freier Stellen bevorzugen wir bei entsprechender Eignung und Qualifikation interne Bewerbungen.

Bei Entscheidungsfindungen beziehen wir alle Beteiligten ein und motivieren zur Übernahme von Eigenverantwortung. Zum Erreichen unserer Ziele sind Engagement, Zusammenarbeit und Leistungsbereitschaft sowie das Einhalten von Vorgaben und Kompetenzen wichtige Voraussetzungen.

 

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Wir bieten Arbeit und Förderung

Unsere Werkstätten stehen allen Menschen offen, die wegen einer Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Sie brauchen eine besondere Förderung, Betreuung oder Pflege. Diese erhalten sie bei uns. Ganz gleich, um welche Behinderung es sich handelt, welche Ursache sie hat und wie schwer sie ausgeprägt ist, haben sie einen Anspruch, in einer unserer HPZ-Werkstätten oder in einer unserer impuls-Werkstätten (speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen) aufgenommen zu werden.

Teilhabe durch Arbeit

Formal werden die Aufgaben des HPZ als anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen nach § 136 des SGB IX von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt und beschrieben: Der Text im Sozialgesetzbuch behandelt das Recht von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen auf Teilhabe am Arbeitsleben, ihr Recht auf berufliche Rehabilitation und zur Aufnahme in unsere Gesellschaft. 

Mit der Wirtschaft auf Augenhöhe

Unsere HPZ-Werkstätten sorgen für eine angemessene Beschäftigung und berufliche Bildung. Sie fördern die Persönlichkeit von Menschen mit Behinderungen und entwickeln sie weiter. Dabei soll sowohl die individuelle Leistungsfähigkeit verbessert, als auch wirtschaftliche Arbeitsergebnisse erzielt werden. Dazu können unsere Werkstätten auf die bewährte Partnerschaft mit Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung setzen. Die HPZ-Werkstätten sind als gemeinnütziges soziales Dienstleistungsunternehmen anerkannt. Auftraggeber/innen können deshalb gemäß § 140 SGB IX beim Mehrwertsteuersatz und der Ausgleichsabgabe sparen.