Im 3-monatigen Eingangsverfahren stellen wir fest, ob die Werkstatt für den Teilnehmer die geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Es werden grundlegende Fähig- und Fertigkeiten ermittelt und ein Eingliederungsplan vorgeschlagen. Das Eingangsverfahren kann als Gruppen- oder als Einzelmaßnahme im Arbeitsbereich durchgeführt werden.
Was nach Prüfung und hoher
Hürde klingt, meint einfach, dass allgemeine Handgriffe und spezielle
Abläufe gelernt und trainiert werden müssen. Alles, was neu ist, braucht
seine Zeit.
Auch wer das Eingangsverfahren längst durchlaufen hat und
in seiner Arbeit ein "alter Hase" ist, wird erneut geschult, wenn neue
Aufgaben hinzukommen sollten.