Unser geschultes Fachpersonal bietet so viel Assistenz wie möglich und so viel Unterstützung wie möglich. Jede und jeder soll so herausfinden, welcher Arbeitsplatz der passende ist und den Fähikgkeiten entspricht. Die Aufgaben des begleitenden Dienstes im hpz sind durch den Paragraphen 136 im neunten Sozialgesetzbuch geregelt.
Die Aufgaben des begleitenden Dienstes sehen wie folgt aus:
- Arbeits- und Berufsförderung zur Erreichung der Förderziele für die Mitarbeiter/innen mit Behinderung
- Krisenintervention, Fördergespräche oder Hilfestellung im lebenspraktischen Bereich
- Personenzentrierte Unterstützung bei individuellen Problemen der Rehabilitanden
- Planung des gesamten Rehabilitationsverlaufs von der Planung über die Begleitung zu den gesetzten Zielen bis zur Auswertung
- Organisation der Praktika
- individuelle Förderplanung
- Permanente Information des Fachausschusses
- Beratung von Eltern, Angehörigen sowie Betreuern
- Kontakte zu externen Institutionen sowie die Kooperation mit medizinischen Diensten und Kostenträgern zur Gestaltung von Perspektiven
- Dokumentation des Rehabilitationsverlaufes
- Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen